Stand: 26.12.2025
Die Rentenerhöhung zum Januar 2026 lässt sich in der Türkei grob in zwei Schienen einteilen:
1) SSK (4A) und Bağ-Kur (4B)
Hier wird die Anpassung typischerweise an der kumulierten Inflation (TÜFE) des Halbjahres Juli–Dezember ausgerichtet.
2) Beamten-/Staatsbediensteten-Rentner (4C)
Zusätzlich zu Tarifsteigerungen kann ein Inflationsausgleich relevant werden, weshalb die Entwicklung etwas anders aussehen kann.
Was ist bislang „sicher“?
Mit den November-Zahlen berichten Medien häufig, dass SSK- und Bağ-Kur-Rentner für die ersten fünf Monate (Juli–November) bereits rund 11,21% kumulierte Inflation erreicht haben. Die endgültige 6-Monats-Rate hängt aber vom Dezember-Wert ab.
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Wann wird es endgültig?
Die Dezember-Inflation 2025 wird voraussichtlich am 5. Januar 2026 veröffentlicht (Verschiebung wegen Wochenende). Dann steht die 6-Monats-Gesamtrate fest.
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Drei Szenarien (zur Orientierung, keine Prognose)
Bei 11,21% nach fünf Monaten gilt näherungsweise:
- Dezember 1,0% → 6 Monate ≈ 12,32%
- Dezember 2,0% → 6 Monate ≈ 13,43%
- Dezember 3,0% → 6 Monate ≈ 14,55%
Kurzformel:
Neue Rente = Aktuelle Rente × (1 + Erhöhungsrate)
Hinweis zu Beamtenrentnern
Offizielle Informationen zur Tarif-/Zinsstruktur im öffentlichen Dienst nennen für das 1. Halbjahr 2026 eine Erhöhung von 11% sowie eine zusätzliche Zahlung von 1.000 TL auf Basisgehälter für diesen Zeitraum, ergänzt um den Inflationsausgleich-Mechanismus. Details hängen von den finalen Inflationsdaten und der Umsetzung ab.
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Warum die „Basisrente“ (kök maaş) entscheidend ist
Die prozentuale Erhöhung wird auf die Basisrente angewendet. Wenn die Basisrente niedrig ist, kann eine separat geregelte Mindestpension dazu führen, dass die Erhöhung subjektiv „zu klein“ wirkt. Deshalb können zwei Personen bei gleicher Quote unterschiedliche Auszahlungs-Effekte sehen.
Praktischer Check
- Basisrente prüfen (sofern einsehbar).
- Endrate nach dem 5. Januar 2026 vergleichen.
- Separat auf Mindestpension-Entscheidungen achten.
