Am 25. Dezember 2025 teilte die Staatsanwaltschaft Istanbul mit, dass im öffentlich als „Schiebungs-Komplott“ bezeichneten Ermittlungsverfahren Schritte gegen vier Personen eingeleitet wurden. Laut Erklärung sollen Lütfi Arıboğan, Ahmet Gülüm, İlhan Helvacı und Ebru Köksal zur Abgabe einer Aussage vorgeführt werden.
In der Erklärung wurden Vorwürfe wie „Unterstützung der bewaffneten Terrororganisation FETÖ/PDY“ sowie „Verletzung des Ermittlungsgeheimnisses“ genannt. In Medienberichten tauchte zudem der Name Mehmet Baransu im Zusammenhang mit der Darstellung der Staatsanwaltschaft auf.
Was bedeutet „Vorführung zur Vernehmung“?
Damit ist in der Regel eine Anordnung gemeint, die sicherstellen soll, dass eine Person für die staatsanwaltschaftliche Vernehmung verfügbar ist. Das ist ein Verfahrensschritt in einer laufenden Ermittlung – kein endgültiges Urteil.
Wie geht es weiter?
Typischer Ablauf:
- Aussagen und Beweise werden gesammelt,
- ggf. werden Vorsorgemaßnahmen (z. B. gerichtliche Auflagen) geprüft,
- am Ende steht je nach Ergebnis entweder eine Einstellung oder eine Anklage.
Der Bericht wird aktualisiert, sobald neue, verifizierte offizielle Informationen vorliegen.
